In immer größerem Umfang werden Fahrzeuge mit maschinell angetriebenen Ladehilfen, z.B. mit Lkw-Ladekranen und Ladebordwänden, ausgerüstet. Dadurch entfällt das unfallträchtige Be- und Entladen von Hand. Außerdem wird das Fahrpersonal körperlich entlastet, was wiederum der eigentlichen Tätigkeit, dem Führen des Fahrzeuges im Verkehr, zugute kommt.
Be- und Entlade-Systeme müssen regelmäßig auf mögliche Gefahren hin analysiert werden.
Hier können Sie sich die pdf-Datei für die UVV Krane (BGV D 6) herunterladen.
Hier können Sie sich die UVV für Hebebühnen/Ladebordwänder herunterladen.
Lkw-Ladekrane und - bordwände sind anspruchsvolle technische Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solcher Hilfssysteme darf vom Betreiber daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Kran- und Hebebühnenkonstruktion.
Für den Kran-Betrieb und Ladebordwandbetrieb gibt es wichtige Vorschriften und UVV-Prüfungspflichten, die bei Böcker mit bestens geschulten Mitarbeitern eingehalten werden können. Herr Uwe Ströcker, eigens dafür zertifiziert, nimmt in unserem Hause die geforderten jährlichen Prüfungen von Kranen und Ladebordwänden ab.


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