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Diesel-Partikelfilter Nachrüstungen werden wieder gefördert!

Mit der Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters lässt sich der Partikelausstoß Ihres Fahrzeuges noch deutlich verringern. Damit fahren Sie umweltschonender, steuerlich günstiger und der Wert Ihres Fahrzeuges wird mit der Nachrüstung gesteigert.

Der Gesetzgeber hat die Förderung der Dieselpartikelfilter-Nachrüstung ab 01.01.2012 wieder aufgenommen.

Es gibt eine Obergrenze für die Fördermittel. Wer zuerst beantragt, wird auch zuerst berücksichtigt. Geplant ist die Förderung von ca. 90.000 Fahrzeugen. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, werden keine Nachrüstungen mehr bezuschusst. Anträge können ab sofort bis zum bis 15.02.2013 bei der BAFA eingereicht werden. Wir helfen Ihnen gern dabei.*

Kerndaten der Förderung*:

-Förderung 330,- Euro

- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden

-Anträge können beim BAFA www.BAFA.de ab 01.02.2012 und bis 15.02.2013 eingereicht werden.

-begrenzter Fördermitteltopf für rund 90.000 Fahrzeuge

-Windhundverfahren: wie bei der Abwrackprämie gemäß Eingang der Förderanträge

Es können Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31.12.2012 erfolgen, gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde.

Wichtig: Gefördert wird auch die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, die zwar der Euro 4-Norm entsprechen (grüne Plakette), aber noch nicht ab Werk mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.

 

*Förderfähig ist die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern bis einschließlich 31.12.2012. Bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre oder mehr als 80.000 km Laufleistung fordert der Gesetzgeber beim Einbau eines Partikelfilters zusätzlich den Austausch des Katalysators! Im Jahr 2013 reduziert sich die Förderung auf € 260,00

Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot und beraten Sie gern. Fragen Sie uns!



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